Feuerbeschau

In der Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung werden sämtliche Gebäude in Risikogruppen eingeteilt, wobei die Feuerbeschau je nach Risikogruppe erfolgt:

    Objekte mit geringem brandschutztechnischem Risiko: Wohngebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen und sonstige bauliche Anlagen mit gleichartigem brandschutztechnischem Risiko

    Objekte mit mittlerem brandschutztechnischem Risiko: bauliche Anlagen, die weder solche mit geringem noch solche mit hohem brandschutztechnischem Risiko sind, wie insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebsgebäude.

    Objekte mit hohem brandschutztechnischem Risiko: z.B. Betriebsanlagen, Geschäftsbauten, Öffentliche Gebäude, Hochhäuser mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m

Die Feuerbeschau hat je nach brandschutztechnischem Risiko alle fünf, neun oder fünfzehn Jahre nach der letzten erfolgten Feuerbeschau zu erfolgen.

Bei baulichen Anlagen mit geringem sowie mit mittlerem brandschutz- technischem Risiko hat der Eigentümer bzw. der Nutzungsberechtigte/ die Hausverwaltung einen Kostenbeitrag zu leisten

Rauchfankehrer schwarz icon

Warum mit Uns?

Rauchfangkehrermeister
Birk Daniel

  • Zuverlässigkeit: Pünktlich, zuverlässig und gründlich – das ist unser Versprechen an Sie.
  • Kompetenz: Unser Team besteht aus hochqualifizierten Fachkräften, die sich regelmäßig weiterbilden.
  • Sicherheit: Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Wir arbeiten nach den neuesten Sicherheitsstandards und Vorschriften.

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In der Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung werden sämtliche Gebäude in Risikogruppen eingeteilt, wobei die Feuerbeschau je nach Risikogruppe erfolgt:

    Objekte mit geringem brandschutztechnischem Risiko: Wohngebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen und sonstige bauliche Anlagen mit gleichartigem brandschutztechnischem Risiko

    Objekte mit mittlerem brandschutztechnischem Risiko: bauliche Anlagen, die weder solche mit geringem noch solche mit hohem brandschutztechnischem Risiko sind, wie insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebsgebäude.

    Objekte mit hohem brandschutztechnischem Risiko: z.B. Betriebsanlagen, Geschäftsbauten, Öffentliche Gebäude, Hochhäuser mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m

Die Feuerbeschau hat je nach brandschutztechnischem Risiko alle fünf, neun oder fünfzehn Jahre nach der letzten erfolgten Feuerbeschau zu erfolgen.

Bei baulichen Anlagen mit geringem sowie mit mittlerem brandschutz- technischem Risiko hat der Eigentümer bzw. der Nutzungsberechtigte/ die Hausverwaltung einen Kostenbeitrag zu leisten

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