
In der Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung werden sämtliche Gebäude in Risikogruppen eingeteilt, wobei die Feuerbeschau je nach Risikogruppe erfolgt:
Objekte mit geringem brandschutztechnischem Risiko: Wohngebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen und sonstige bauliche Anlagen mit gleichartigem brandschutztechnischem Risiko
Objekte mit hohem brandschutztechnischem Risiko: z.B. Betriebsanlagen, Geschäftsbauten, Öffentliche Gebäude, Hochhäuser mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
Die Feuerbeschau hat je nach brandschutztechnischem Risiko alle fünf, neun oder fünfzehn Jahre nach der letzten erfolgten Feuerbeschau zu erfolgen.
Bei baulichen Anlagen mit geringem sowie mit mittlerem brandschutz- technischem Risiko hat der Eigentümer bzw. der Nutzungsberechtigte/ die Hausverwaltung einen Kostenbeitrag zu leisten
Rauchfangkehrermeister
Birk Daniel
In der Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung werden sämtliche Gebäude in Risikogruppen eingeteilt, wobei die Feuerbeschau je nach Risikogruppe erfolgt:
Objekte mit geringem brandschutztechnischem Risiko: Wohngebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen und sonstige bauliche Anlagen mit gleichartigem brandschutztechnischem Risiko
Objekte mit hohem brandschutztechnischem Risiko: z.B. Betriebsanlagen, Geschäftsbauten, Öffentliche Gebäude, Hochhäuser mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
Die Feuerbeschau hat je nach brandschutztechnischem Risiko alle fünf, neun oder fünfzehn Jahre nach der letzten erfolgten Feuerbeschau zu erfolgen.
Bei baulichen Anlagen mit geringem sowie mit mittlerem brandschutz- technischem Risiko hat der Eigentümer bzw. der Nutzungsberechtigte/ die Hausverwaltung einen Kostenbeitrag zu leisten
Rauchfangkehrermeister
Birk Daniel
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