
VORWORT
Dieses ESCHFOE Arbeitsblatt beschreibt die Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks bei seinen Kehr- und Überprüfungsarbeiten in den von ihm betreuten Gebäuden. Meist kann der Kunde mit dem Schornsteinfeger nur die Funktion des Rußabkehrens und des Glückbringens verbinden. Doch in den letzten 30 Jahren hat sich der Beruf wesentlich verändert.
Immer wieder treten beim Kunden Fragen auf, die Schornsteinfegerarbeiten und deren Sinnhaftigkeit betreffen. Dieses Arbeitsblatt soll daher auf eine Vielzahl der auftretenden Fragen, unterstützt durch Zeichnungen und Bilder, eine leicht verständliche Antwort geben.
Nachdem die ESCHFOE eine europaweit tätige Organisation mit 23 ordentlichen Mitgliedsländern und derzeit 3 Gastmitgliedern ist, wurde der Themenbogen sehr weit gespannt. Er reicht von Fragen rund um die Physik des Schornsteins, der Brandverhütung, des Umweltschutzes, der Betriebssicherheit, der Luftreinhaltung, der Energieeinsparung, der Raumlufthygiene, der Unfallverhütung, bis hin zu z. T. länderspezifischen rechtlichen Informationen.
Die Erarbeitung des Arbeitsblattes erfolgte in der ESCHFOE Arbeitsgruppe
„Schornsteinfegerarbeiten“. Wir danken an dieser Stelle allen Beteiligten, die zur Erstellung dieses Arbeitsblattes beigetragen haben. Insbesondere Österreich, welches den Vorsitz der Arbeitsgruppe innehatte, sowie den aktiv mitarbeitenden ESCHFOE Mitgliedsländern Ungarn, Slowenien und Deutschland für die Erarbeitung der Unterlagen und dem Generalsekretariat der ESCHFOE für die redaktionelle Bearbeitung dieses Arbeitsblattes.
St. Augustin, im Juli 2011
Präsident Hans-Günther Beyerstedt
Europäische Schornsteinfegermeister Föderation
Um die sichere Abführung der Abgase gewährleisten zu können, da die An- schlussvoraussetzungen von mehreren Faktoren abhängen (Brennstoff, Baustoff, Querschnitt sowie die Beschaffenheit und Temperatur der Abga- se usw.) Weitere Informationen www.co-vergiftung.at
Um die Gefahr für Leben oder Sicherheit auszuschließen ist der Zustand der Anlage inklusive Verbrennungsluftzuführung regelmäßig zu überprüfen, wo- bei der Zustand oder auch eventuelle Mängel dem Kunden (und der Behör- de) schriftlich zu melden sind.
Die Rußablagerungen an der Sohle können entzündet werden, wobei eine gewisse Brandgefahr bestehen kann. Durch ein regelmäßiges Ansteigen der Rußablagerungen kann dies zum Verschluss der untersten Anschlussstelle führen.
Das Wichtigste ist, welcher Brennstoff zur Verfügung steht: (Holz, Pellets, Öl, Erdgas, Flüssiggas). Danach entscheidet man nach den Wärmetau- scherflächen (Fußboden-, Wandheizung oder Heizkörper), ob man Nieder- temperatur-, Tieftemperatur- oder Brennwerttechnik anwendet. Ein weiteres Entscheidungskriterium ist, welchen Komfort man wünscht.
Um eine sichere und gefahrlose Abführung der Abgase zu gewährleisten, sowie Folgeschäden an der Abgasanlage zu verhindern. Beispiel: Eine große Abgasmenge kann durch einen engen Querschnitt nicht in das Freie gelangen (z. B.: offener Kamin).
Bei festen und flüssigen Brennstoffen:
Die Abgase strömen dauernd erkennbar in den Aufstellungsraum zurück
Bei gasförmigen Brennstoffen:
Die Abgase strömen dauernd zurück; ersichtlich durch . . .
Kondensation an Fenstern
Kopfweh der Bewohner
Melden einer überhöhten Kohlenstoffmonoxidkonzentration
Durch ablesen der Gasmenge am Gaszähler während einer Minute (Erfahrungswert: je 1 kW Leistung benötigt man etwa 2 l/min Erdgas).
Durch ablesen der Gasmenge am Gaszähler während einer Minute (Erfahrungswert: je 1 kW Leistung benötigt man etwa 2 l/min Erdgas).
Durch hohen Unterdruck wird die Strömungsgeschwindigkeit drastisch erhöht, wodurch sehr große Mengen Abgase ins Freie befördert werden, die viel Wärme mitführen. Somit ist eine solche Betriebsart unwirtschaftlich.
Die Abgastemperaturen sind den Abgasanlagen anzupassen, sie sollen mindestens so groß zu sein, dass eine Kondensation verhindert wird. Als unterster Richtwert für flüssige und gasförmige Brennstoffe bei Schornsteinen bis 8 m kann empfohlen werden: 100. CO2gem/CO2max +70
Eine Neutralisation ist nur ab einer bestimmten Leistung (nach anfallender Kondensatmenge) bzw. nach nationalen Vorschriften erforderlich.
Mittels einer Sichtprüfung ist eine genaue Einstellung nur bedingt möglich, deshalb sind Abgasmessgeräte für Einstellarbeiten erforderlich.
Stationärer Zustand (selten): Ganz oben befindet sich Kohlenstoffmonoxid (ρ = 1,25 kg/m3), in der Mitte: Luft (ρ = 1,293 kg/m3), ganz unten: Kohlenstoffdioxid (ρ = 1,98 kg/m3) Instationärer Zustand (in der Regel): Alles ist durchmischt und daher hochgefährlich.
Es ist eine Feuerstättenreinigung vorzunehmen. Aufgrund der Verschmutzung der Heizflächen und dem damit verminderten Wärmeübergang können die Abgase die Wärmemenge nicht mehr so gut an das System abgeben wie im gereinigten Zustand.
Weil aus undichten Stellen in die Umgebung Abgase ausströmen können (z. B.: Wohnräume). Auch besteht die Gefahr von Falschlufteintritt, der Zugstörungen zur Folge haben kann.
Bei Betrieb einer Feuerungsanlage lagern sich Staubteilchen ständig an den Wänden der Innenflächen der Abgasanlage ab. Das vermindert den Querschnitt und somit die freie Abführung der Abgase. Dies beeinflusst die Wirtschaftlichkeit sowie die Sicherheit der Anlage.
Nur jene von den zuständigen Instituten zugelassenen Baustoffe dürfen verwendet werden.
Um eine ausreichende Ablösung der Abgase sowie eine möglichst geringe Rauchbelästigung der Umgebung zu gewährleisten. Auch eine EU-Norm regelt dieses Problem, wobei die Abstände und die Winkel angegeben sind.
Um die Bedürfnisse des Bewohners, durch Einbau eines Kaminofens, Kachelofens oder einer ähnlichen Feuerstätte, zu erfüllen. Um bei außerordentlichen Ereignissen (z. B. Notsituation, Energieengpässe, chaotische Lage) auf eine stromlose, konventionelle Feuerstätte, betrieben mit Festbrennstoffen, umsteigen zu können.
Weil dadurch nicht ausreichende Verbrennungsluft für die ordnungsgemäße Funktion der Feuerstätte zuströmen kann.
Weil davon die Entscheidung, ob eine raumluftabhängige oder eine raumluftunabhängige Feuerstätte zu Verwendung kommen muss, abhängt. Weil durch eine raumluftunabhängige Feuerstätte eine automatische Wohnraumbelüftung sichergestellt wird.
Weil davon die Entscheidung, ob eine raumluftabhängige oder eine raumluftunabhängige Feuerstätte zu Verwendung kommen muss, abhängt. Bei gleichzeitigem Betrieb kann es zu gefährlichen Funktionsstörungen mit Abgasaustritt kommen.
Warum ist es verboten in einem Raum gleichzeitig eine raumluftabhängige Feuerstätte und einen Offenen Kamin zu betreiben?
Um eine sichere Benutzbarkeit der Feuerstätte zu gewährleisten.
Weil nur von der Mündung aus auch der Abgasanlagenkopf (Kondensatschäden) und die Art des Rußbelages (Verpechung) bestmöglich und einfach überprüft werden können.
Wahrscheinlich strömt Abgas, welches Kohlenstoffmonoxid beinhaltet, in die Aufenthaltsräume zurück. Was ist zu tun? Abhilfe: 1. Die Feuerungsanlage sofort abstellen 2. Die Wohnungseinheit soll sofort gelüftet werden (Fenster öffnen) 3. Notfalls Arzt rufen 4. Fachmann rufen (Schornsteinfeger, Gasinstallateur)
Durch Inaugenscheinnahme an der Mündung und bei sämtlichen Reinigungsöffnungen. Durch Zuhilfenahme von Geräten (Kamera, Endoskop, Spiegel).
Die Schornsteinfeger sind in der Lage mit speziellen Geräten (Senderkugel) die Lage der Verstopfungen zu orten. Bei einfacheren Fällen ist dies auch durch Abmessen möglich.
Durch Zuhilfenahme von: – Tauspiegel – Abgastester – Rauchröhrchen
Die Schornsteinfeger arbeiten durchgehend im ganzen Jahr.
Reinigen durch Abkratzen, Abschlagen oder Ausbrennen. Sanieren der Versottung durch Behebung der Ursachen und beseitigen des beschädigten Verputzes.
Ja, da die Belästigung durch den Austritt der Abgase an der Außenwand das Zehnfache der Belästigung einer Abgasanlage mit der Mündung über Dach übersteigt.
Weil die Entfernung der Ablagerungen von den Innenflächen der Abgasleitung und die Kontrolltätigkeiten nur durch diese Öffnungen möglich sind.
Da bei jeder Mündung von Abgasanlagen Emissionen entweichen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellen regelt eine EU Norm die Sicherheitsabstände von Öffnungen. (Verbotene Zone)
Zum Beispiel: Die relevanten Regeln schreiben für die Schornsteinfeger eine Versorgungspflicht und für den Betreiber eine Duldungspflicht vor. Die zur ersten Kategorie gehörenden Pflichttätigkeiten braucht der Kunde nicht bestellen – hier kommt der Schornsteinfeger automatisch (Reinigung – Überprüfung).
Zum Beispiel: Sondereigentum eine Wohnung – eine Heizung Gemeinschaftseigentum eine Heizung mehrere Wohnungen In Miete immer Gemeinschaftseigentum Zum Beispiel: Die im Hause befindlichen Abgasleitungen gehören zum Gebäude und sind Gemeinschaftseigentum des Hauses.
Bei den alten Festbrennstoffheizungen entzündeten sich in früheren Zeiten oft die Ablagerungen. Deshalb brannten viele Bauten ab und in vielen Fällen gab es eine Feuersbrunst. Kleinere Leute (Schornsteinfeger) reinigten die Rauchzüge, und damit verhinderten sie eine Feuerkatastrophe – die von ihnen betreuten Häuser brannten nicht ab und die Bewohner wurden daher „glückliche Menschen“. Später wurde es ein „geflügeltes Wort“ wenn die Schornsteinfeger erschienen und diese Arbeiten durchführten sagte man deshalb: „Die Schornsteinfeger bringen Glück!“
– Damit nicht irrtümlich eine benützte Abgasanlage mit einem Verschlussstein versehen wird. – Damit der Verschluss der Anschlussstelle ordnungsgemäß erfolgt (entsprechend der Feuerwiderstandsklasse und betriebsdicht). – Damit keine weiteren Kehrgebühren entstehen.
Da auf der gesamten Länge der Feuerungsanlage eine gleichmäßige Verrußung auftritt.
Da dies in den ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften zwingend verlangt wird.
Ruß in geringen Mengen aus häuslichen Feuerstätten ist über den Hausmüll zu entsorgen. Ruß in größeren Mengen muss als Sondermüll behandelt werden.
Um die sichere und gefahrlose Benutzbarkeit, sowie die Betriebs- und Brandsicherheit zu gewährleisten.
Damit die geplante Funktion, aber auch die Brandsicherheit ständig erhalten bleibt.
Aus Gründen des Brandschutzes und des Umweltschutzes. Es sind auch Maßnahmen gegen „Aufschwimmen“ im Fall von Hochwasser sowie Kontrolle der Öldichtheit auf Grund von Korrosionen und Gebäudesetzungen erforderlich.
Schimmel kann durch entsprechende Raumoberflächentemperaturen, einen ausreichenden, mindestens 0,5-fachen Luftwechsel und möglichst geringer Feuchtigkeitszufuhr verhindert werden.
Um Abgasaustritt in andere Geschosse bei ungünstigen Witterungsverhältnissen zu verhindern.
Da der im Abgas enthaltene Wasserdampf abkühlt und die Kondensattröpfchen als weißer Rauch sichtbar werden.
Weil die innere Oberflächentemperatur an der Mündung der Abgasanlage bzw. an der Regenhaube unter dem Gefrierpunkt liegt.
Da die bei der Verbrennung auftretenden Kondensate mit dem Material der Dächer von Abgasanlagen eine chemische Reaktion eingehen können und in Abhängigkeit vom Material verschiedene Verfärbungen hervorrufen (grünlich bei Kupfer, grauweiß bei Aluminium, rostfarben bei Stahlblech). Weiter können die Kondensate auch die Dacheindeckungen in ihren Farbtönen verändern.
Da bei Verwendung verschiedener metallischer Materialien und feuchter Witterung es zu so genannten galvanischen Strömen kommt, die in weiterer Folge zu erhöhter Korrosion führen.
Ja, aber nur sehr vorsichtig und mit Spezialwerkzeugen (kein Stemmen).
Um Abgasaustritt in den Aufstellungsraum verhindern.
Nein, die Aufstellung von Feuerstätten in Brand gefährdeten Räumen (ausgenommen Heizräume) sowie in Stiegenhäusern, Dachböden und Garagen ist verboten.
Damit eventuell aus dem Innenrohr austretendes Abgas nicht direkt in den Ausstellungsraum gelangt, sondern über die Hinterlüftung (Ringspalt) gefahrlos ins Freie oder in die Feuerstätte abgeführt wird.
Weil das Dämmverhalten einer nassen Wärmedämmung nur mehr etwa 10% vom Dämmverhalten einer trockenen ist.
Da über diese wiederkehrend Ruß entfernt werden muss, kommt dies zu einer Belästigung der Bewohner. Weiter sind diese Reinigungsöffnungen aufgrund ihrer beweglichen Teile ein ständiges Risiko für Abgasaustritt. Auch stellt dies im Fall eines Rußbrandes ein Risiko dar.
Aufsätze von Abgasanlagen werden im Falle von ungünstigen Windverhältnissen empfohlen, Verlängerungen von Abgasanlagen und Ventilatoren werden bei ungünstiger Lage der Mündung und zu geringem Förderdruck empfohlen (wärmegedämmt).
Um den Bewohnern das Auftreten von Rauch zu melden.
Ja, aber nur dann, wenn eine Blitzschutzanlage vorhanden ist, ist sie in diese einzubinden. Metallische Abgasanlagen sind jedoch immer in den Potenzialausgleich einzubinden (Erdung).
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