
Wolfsberg
Wir führen die Feuerbeschau in Wolfsberg v.16.6.2024 bis 15.7.2024 durch:
St. Veit / Glan
Wir führen die Feuerbeschau in St.Veit an der Glan v.17.6.2024 bis 25.7.2024 durch:
Feuerbeschau
In der Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung werden sämtliche Gebäude in Risikogruppen eingeteilt, wobei die Feuerbeschau je nach Risikogruppe erfolgt:
Objekte mit geringem brandschutztechnischem Risiko: Wohngebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen und sonstige bauliche Anlagen mit gleichartigem brandschutztechnischem Risiko
Objekte mit mittlerem brandschutztechnischem Risiko: bauliche Anlagen, die weder solche mit geringem noch solche mit hohem brandschutztechnischem Risiko sind, wie insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebsgebäude.
Objekte mit hohem brandschutztechnischem Risiko: z.B. Betriebsanlagen, Geschäftsbauten, Öffentliche Gebäude, Hochhäuser mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
Die Feuerbeschau hat je nach brandschutztechnischem Risiko alle fünf, neun oder fünfzehn Jahre nach der letzten erfolgten Feuerbeschau zu erfolgen.
Bei baulichen Anlagen mit geringem sowie mit mittlerem brandschutz- technischem Risiko hat der Eigentümer bzw. der Nutzungsberechtigte/ die Hausverwaltung einen Kostenbeitrag zu leisten.
Wolfsberg
Wir führen die Feuerbeschau in folgenden Objekten durch:
- Mo. 17.6.2024: Auenstraße 10, 9400 Wolfsberg
- Di. 18.6.2024: Auenstraße 10, 9400 Wolfsberg
- Mi. 19.6.2024: Adolf-Meidl-Weg 1, 9400 Wolfsberg
- Do. 20.6.2024: Adolf-Meidl-Weg 2, 9400 Wolfsberg
- Fr. 21.6.2024: Adolf-Meidl-Weg 3, 9400 Wolfsberg
- Di. 25.6.2024: Adolf-Meidl-Weg 5, 9400 Wolfsberg
- Mi. 26.6.2024: Dr. Arthur-Rainer Str. 1, 9400 Wolfsberg
- Do. 27.6.2024: Dr. Arthur-Rainer-Str. 3, 9400 Wolfsberg
- Mo. 1.7.2024: Dr. Arthur-Rainer-Str. 5, 9400 Wolfsberg
St. Veit / Glan
Wir führen die Feuerbeschau in folgenden Objekten durch:
• Mo. 17.6.2024: Friesacher Straße 7 , 9300 St.Veit/Glan |
• Di. 18.6.2024: Friesacher Straße 9 , 9300 St.Veit/Glan |
• Mi. 19.6.2024: Friesacher Straße 11 , 9300 St.Veit/Glan |
• Do. 20.6.2024: Friesacher Straße 13a+13b , 9300 St.Veit/Glan. |
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• Di. 25.6.2024: Friesacher Straße 13c+13d , 9300 St.Veit/Glan |
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• Di. 2.7.2024: Walther von der Vogelweidestraße 4 , 9300 St.Veit/Glan |
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• Mo. 8.7.2024: Schillerstraße 1, 2, 3, 9300 St.Veit/Glan |
• Di. 9.7.2024: Schillerstraße 4,5,6, 9300 St.Veit/Glan |
• Mi. 10.7.2024: Schillerstraße 7, 8, 9, 9300 St.Veit/Glan. |
• Do. 11.7.2024: Schillerstraße 10, 11, 12, 9300 St.Veit/Glan |
Feuerbeschau
In der Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung werden sämtliche Gebäude in Risikogruppen eingeteilt, wobei die Feuerbeschau je nach Risikogruppe erfolgt:
Objekte mit geringem brandschutztechnischem Risiko: Wohngebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen und sonstige bauliche Anlagen mit gleichartigem brandschutztechnischem Risiko
Objekte mit mittlerem brandschutztechnischem Risiko: bauliche Anlagen, die weder solche mit geringem noch solche mit hohem brandschutztechnischem Risiko sind, wie insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebsgebäude.
Objekte mit hohem brandschutztechnischem Risiko: z.B. Betriebsanlagen, Geschäftsbauten, Öffentliche Gebäude, Hochhäuser mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
Die Feuerbeschau hat je nach brandschutztechnischem Risiko alle fünf, neun oder fünfzehn Jahre nach der letzten erfolgten Feuerbeschau zu erfolgen.
Bei baulichen Anlagen mit geringem sowie mit mittlerem brandschutz- technischem Risiko hat der Eigentümer bzw. der Nutzungsberechtigte/ die Hausverwaltung einen Kostenbeitrag zu leisten.