Rauchrohr im Heizraum zu nah an der leitungen. Verkleidung schon abgebrannt 14. September 2024

St. Gertraud


Wir führen die Feuerbeschau in St. Gertraud v.16.9.2024 bis 20.9.2024 durch:

Feuerbeschau

In der Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung werden sämtliche Gebäude in Risikogruppen eingeteilt, wobei die Feuerbeschau je nach Risikogruppe erfolgt:

Objekte mit geringem brandschutztechnischem Risiko: Wohngebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen und sonstige bauliche Anlagen mit gleichartigem brandschutztechnischem Risiko

Objekte mit mittlerem brandschutztechnischem Risiko: bauliche Anlagen, die weder solche mit geringem noch solche mit hohem brandschutztechnischem Risiko sind, wie insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebsgebäude.

Objekte mit hohem brandschutztechnischem Risiko: z.B. Betriebsanlagen, Geschäftsbauten, Öffentliche Gebäude, Hochhäuser mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m

Die Feuerbeschau hat je nach brandschutztechnischem Risiko alle fünf, neun oder fünfzehn Jahre nach der letzten erfolgten Feuerbeschau zu erfolgen.

Bei baulichen Anlagen mit geringem sowie mit mittlerem brandschutz- technischem Risiko hat der Eigentümer bzw. der Nutzungsberechtigte/ die Hausverwaltung einen Kostenbeitrag zu leisten.

Wolfsberg

Wir führen die Feuerbeschau in folgenden Objekten durch:

  • Mo. 17.6.2024: Auenstraße 10, 9400 Wolfsberg
  • Di. 18.6.2024: Auenstraße 10, 9400 Wolfsberg
  • Mi. 19.6.2024: Adolf-Meidl-Weg 1, 9400 Wolfsberg
  • Do. 20.6.2024: Adolf-Meidl-Weg 2, 9400 Wolfsberg
  • Fr. 21.6.2024: Adolf-Meidl-Weg 3, 9400 Wolfsberg
  • Di. 25.6.2024: Adolf-Meidl-Weg 5, 9400 Wolfsberg
  • Mi. 26.6.2024: Dr. Arthur-Rainer Str. 1, 9400 Wolfsberg
  • Do. 27.6.2024: Dr. Arthur-Rainer-Str. 3, 9400 Wolfsberg
  • Mo. 1.7.2024: Dr. Arthur-Rainer-Str. 5, 9400 Wolfsberg
  •  

St. Veit / Glan

Wir führen die Feuerbeschau in folgenden Objekten durch:

•      Mo.    17.6.2024: Friesacher Straße 7 , 9300  St.Veit/Glan

•      Di.       18.6.2024: Friesacher Straße 9 , 9300  St.Veit/Glan

•      Mi.      19.6.2024: Friesacher Straße 11 , 9300  St.Veit/Glan

•      Do.      20.6.2024: Friesacher Straße 13a+13b , 9300  St.Veit/Glan. 

 

•      Di.       25.6.2024: Friesacher Straße 13c+13d  , 9300  St.Veit/Glan

 

•      Di.       2.7.2024: Walther von der Vogelweidestraße 4 , 9300  St.Veit/Glan

 

•      Mo.    8.7.2024: Schillerstraße 1, 2, 3, 9300  St.Veit/Glan

•      Di.       9.7.2024: Schillerstraße 4,5,6, 9300  St.Veit/Glan

•      Mi.      10.7.2024: Schillerstraße 7, 8, 9, 9300  St.Veit/Glan.

•      Do.     11.7.2024: Schillerstraße 10, 11, 12, 9300  St.Veit/Glan

Feuerbeschau

In der Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung werden sämtliche Gebäude in Risikogruppen eingeteilt, wobei die Feuerbeschau je nach Risikogruppe erfolgt:

Objekte mit geringem brandschutztechnischem Risiko: Wohngebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen und sonstige bauliche Anlagen mit gleichartigem brandschutztechnischem Risiko

Objekte mit mittlerem brandschutztechnischem Risiko: bauliche Anlagen, die weder solche mit geringem noch solche mit hohem brandschutztechnischem Risiko sind, wie insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebsgebäude.

Objekte mit hohem brandschutztechnischem Risiko: z.B. Betriebsanlagen, Geschäftsbauten, Öffentliche Gebäude, Hochhäuser mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m

Die Feuerbeschau hat je nach brandschutztechnischem Risiko alle fünf, neun oder fünfzehn Jahre nach der letzten erfolgten Feuerbeschau zu erfolgen.

Bei baulichen Anlagen mit geringem sowie mit mittlerem brandschutz- technischem Risiko hat der Eigentümer bzw. der Nutzungsberechtigte/ die Hausverwaltung einen Kostenbeitrag zu leisten.

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