
Die Häufigkeit der Kehrung von Abgasanlagen hängt vom verwendeten Heizmaterial sowie dem Alter und der Art der Feuerungsanlage ab
bei angeschlossenen Feuerungsanlagen, die nicht unter Punkt 2 oder 3 fallen, die mit festen Brennstoffen, Heizöl schwer, mittel oder leicht, betrieben werden. Der Abstand zwischen den Kehrungen muss mindestens acht Wochen betragen
bei angeschlossenen zentralen Feuerungsanlagen, die nach dem 1. Jänner 2010 hergestellt wurden, die mit festen Brennstoffen, Heizöl schwer, mittel oder leicht, betrieben werden Zwischen den Kehrungen müssen mindestens acht Wochen liegen
bei angeschlossenen Feuerungsanlagen, die
vor dem 1. Jänner 2010 hergestellt wurden, und mit Heizöl extra leicht oder einem hochwertigen Heizöl oder
mit Pellets aus naturbelassenen biogenen Materialien, sofern die Feuerungsleistung eine Heizleistung von 30 KW nicht überschreitet
als Zweitheizung (Zusatzheizung) mit festen Brennstoffen zu einer bereits vorhandenen Hauptheizung
betrieben werden.
Zwischen den Kehrungen müssen mindenstens sechzehn Wochen liegen.
Die Kehrungen der Abgasanlagen der unter Punkt 1,2 und 3 genannten Heizungen müssen von 15. September bis 31. Mai durchgeführt werden.
wenn ausschließlich Feuerungsanlagen angeschlossen sind, die
mit Gas oder
nach dem 1. Jänner 2010 hergestellt wurden und
mit Heizöl extra leicht oder einem hochwertigeren Heizöl
betrieben werden.
Die an der Sohle angesammelten Rückstände der Abgasanlagen sind alle zwölf Monate zu entfernen.
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